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   VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15   

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VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15 (https://dejure.org/2016,55537)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.12.2016 - 3 K 77/15 (https://dejure.org/2016,55537)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 3 K 77/15 (https://dejure.org/2016,55537)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Denn die Gesamtabwägung aller für und gegen ein Großvorhaben, wie den Tagebau W., sprechenden Belang ist ein komplexer Vorgang, der in großem Umfang von Tatsachenfeststellungen, Bewertungen und prognostischen Einschätzungen abhängt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, Rn 323, juris).

    Eine "ergebnisoffene Überprüfung aller Enteignungsvoraussetzungen" (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1BvR 3386/08 -, juris) kann nämlich auf der Ebene des Hauptbetriebsplans aus den genannten Gründen nicht geleistet werden und ist daher auch nicht geeignet, wirkungsvollen Rechtsschutz zu vermitteln.

    Gegen das Aufkommen von Rechtsschutzlücken spricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht speziell für Enteignungen gestützt auf Art. 14 Abs. 1 GG, für den Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren das Gebot effektiven Rechtsschutzes betont und dabei vor allem rechtzeitigen Rechtsschutz eingefordert hat, der jedenfalls auch eine Gesamtabwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange erfasst (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris).

    Diese Möglichkeit ist auch nach der Garzweiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wesentliches Element effektiven Rechtsschutzes und erlangt angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13, juris und Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1BvR 3386/08 -, juris), nach welcher insbesondere bei Enteignungen im Wege von bergrechtlichen Besitzeinweisungen im Rahmen auch des einstweiligen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung sowie Gesamtabwägung erfolgen muss, sofern irreparable Entscheidungen drohen, eine wirkungsvolle Verstärkung.

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Gegen das Aufkommen von Rechtsschutzlücken spricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht speziell für Enteignungen gestützt auf Art. 14 Abs. 1 GG, für den Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren das Gebot effektiven Rechtsschutzes betont und dabei vor allem rechtzeitigen Rechtsschutz eingefordert hat, der jedenfalls auch eine Gesamtabwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange erfasst (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris).

    Diese Möglichkeit ist auch nach der Garzweiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wesentliches Element effektiven Rechtsschutzes und erlangt angesichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13, juris und Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1BvR 3386/08 -, juris), nach welcher insbesondere bei Enteignungen im Wege von bergrechtlichen Besitzeinweisungen im Rahmen auch des einstweiligen Rechtsschutzes eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung sowie Gesamtabwägung erfolgen muss, sofern irreparable Entscheidungen drohen, eine wirkungsvolle Verstärkung.

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2003 - 4 BN 25/03 -, juris und vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - beck-online; BVerwG, Beschluss vom 01. Juli 2005 - 4 BN 26/05 -, Rn. 4, juris; Runkel, in: Raumordnungs - und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder; L § 3, Rn. 23, 89).
  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2003 - 4 BN 25/03 -, juris und vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - beck-online; BVerwG, Beschluss vom 01. Juli 2005 - 4 BN 26/05 -, Rn. 4, juris; Runkel, in: Raumordnungs - und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder; L § 3, Rn. 23, 89).
  • BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2003 - 4 BN 25/03 -, juris und vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - beck-online; BVerwG, Beschluss vom 01. Juli 2005 - 4 BN 26/05 -, Rn. 4, juris; Runkel, in: Raumordnungs - und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder; L § 3, Rn. 23, 89).
  • OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14

    Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Sie greifen aber nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, juris; OVG Sachsen, Urteil vom 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris, Rn. 73f).
  • BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90

    Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Braunkohleplan in

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Sie greifen aber nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, juris; OVG Sachsen, Urteil vom 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris, Rn. 73f).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 NB 36.91

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan - Bestehen eines Nachteils im

    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Unabhängig von den obigen Ausführungen zur Rechtsqualität kann ein Einzelner regelmäßig aus Zielen der Raumordnung für sich im Rahmen eines Anfechtungsprozesses keine Rechte herleiten (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1992 - 4 NB 36/91 -, Rn. 10, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. August 1994 - 4 NB 31/94, juris; Runkel, a.a.O., L § 4 Rn. 574ff.).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 NB 31.94
    Auszug aus VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15
    Unabhängig von den obigen Ausführungen zur Rechtsqualität kann ein Einzelner regelmäßig aus Zielen der Raumordnung für sich im Rahmen eines Anfechtungsprozesses keine Rechte herleiten (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1992 - 4 NB 36/91 -, Rn. 10, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. August 1994 - 4 NB 31/94, juris; Runkel, a.a.O., L § 4 Rn. 574ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 11 S 51.19

    OVG bestätigt Stopp des Tagebaus Jänschwalde zum 1. September 2019

    Soweit die Beigeladene rügt, dass das Verwaltungsgericht mit der in diesem Beschluss geforderten "ganzheitlichen Betrachtung" von seiner eigenen Rechtsprechung im Urteil vom 21. Dezember 2016 (VG 3 K 77/15) abweiche, kann dahinstehen, ob angesichts der Unterschiede der jeweiligen Fallkonstellation - in dem angeführten Urteil ging es nicht um das von einem Umweltverband beanstandete Fehlen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, sondern um die Anfechtbarkeit eines Hauptbetriebsplans durch einen landwirtschaftlichen Betrieb, der sich auf eine Existenzgefährdung durch Inanspruchnahme von Betriebsflächen berief - überhaupt von einem "inhaltlichen und rechtlichen Widerspruch" die Rede sein kann, denn selbst wenn die Fälle in den wesentlichen Punkten vergleichbar wären - was mit der Beschwerde behauptet, aber nicht nachvollziehbar dargelegt wird -, wäre das Verwaltungsgericht nicht gehindert gewesen, seine frühere Rechtsprechung zu ändern.
  • VG Cottbus, 20.06.2017 - 3 L 255/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

    Insoweit ist anders als in dem von der Antragstellerin vorgelegten Gutachten vom 29. Juli 2014 festzuhalten, dass die Rechtsposition der Antragstellerin mit Blick auf die kurzen Laufzeiten der Pachtverträge durchaus geschmälert ist, sie jedenfalls aus dem Ziel 22 des Braunkohlenplanes keinen subjektiv-rechtlichen Anspruch gegenüber der Beigeladenen herleiten kann, mit ihr langfristige Pachtverträge abzuschließen (vgl. Urteil der Kammer vom 21. Dezember 2016 - 3 K 77/15 - Rn. 50, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 28.02.2018 - 3 A 244/16

    Klagebefugnis eines Dritten gegen Zulassung eines bergrechtlichen

    Das VG Cottbus hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2016 (Az. 3 K 77/15, juris) hierzu ausgeführt:.
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